Organisatoren, die für den Ablauf der Veranstaltung und die Betreuung der Besucher und Teilnehmer Sorge tragen.
Besucher der Veranstaltung, die aktiv am Geschehen teilnehmen und das eigens eingerichtete technische Gerät nutzen.
Besucher der Veranstaltung, die sich zwar am Veranstaltungsgelände bewegen, jedoch nicht das eigens eingerichtete technische Gerät nutzen, sondern lediglich passiv am Geschehen beteiligt sind.
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, die vom Verein LAN Entertainment Group Austria organisiert oder durchgeführt wird, binden Sie sich an folgendes Regelwerk. Sollte eine Regelung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam werden, wirkt sich das nicht auf alle anderen Regelungen aus. Eine Änderung der Regeln im Sinne einer erfolgreichen Veranstaltung durch den Veranstalter ist zulässig, wenn dies allgemein auf der Website des Veranstalters bekannt gegeben wird.
Der Verein LAN Entertainment Group Austria stellt im Rahmen von sogenannten Lanparties den Teilnehmern ein Netzwerk zur Verfügung, um das gemeinsame Spielen von Mehrspieler-Computer-Games und das Austragen von Turnieren im Bereich dieser Mehrspieler-Games im lokalen Netz zu ermöglichen. Die dazu notwendigen Computer, Spiele und dergleichen müssen vom jeweiligen Teilnehmer selbst mitgebracht werden. Jedem Teilnehmer wird ein Netzwerkanschluss an das lokale Netz sowie ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieser Ressourcen darf nur im Rahmen des üblichen (Fair-Use) erfolgen und kann durch den Veranstalter eingeschränkt werden. Der Zweck des Netzwerkes ist ausschließlich obigem Zweck vorbehalten. Innerhalb des Netzwerkes kann grundsätzlich eine Kommunikation zwischen allen Rechnern erfolgen. Die übertragenen Informationen und Daten liegen in der Verantwortung des Teilnehmers. Der Aufbau der Computer sollte, sofern dies möglich ist, unter den Tischen erfolgen.
Jeder Teilnehmer und Besucher verpflichtet sich alle Anweisungen des Organisations-Teams zu befolgen. Befolgt ein Teilnehmer oder Besucher diese Anweisungen nicht, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder muss mit anderen Konsequenzen rechnen. Kommt es zu Streitereien von Teilnehmern oder Besuchern, bedient sich das Organisations-Team professioneller Security, falls vorhanden, um die Lage zu klären und verweist ggf. die betroffenen Teilnehmer/Besucher von der Veranstaltung und behält sich das Recht vor, weitere Schritte gegen die Beteiligten zu setzen.
Alle Veranstaltungen des Verein LAN Entertainment Group Austria sind nicht gewinnorientiert. Die Teilnahmegebühren werden ausnahmslos zur Deckung der Kosten verwendet und werden so in der Regel auch nicht rückerstattet. Die Höhe der Teilnahmegebühr wird vom Organisations-Team rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben.
§ 2.1 Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, muss entweder der Teilnehmerbeitrag bar bezahlt oder ein gültiger Beleg, der eine Einzahlung auf das angegebene Konto bestätigt, vorgelegt werden. Aus organisatorischen Gründen werden die im Voraus bezahlen Teilnahmegebühren der Abendkassa vorgezogen. Für die Abendkassa kann aus organisatorischen Gründen ein erhöhter Teilnahmebetrag gelten.
§ 2.2 Wird ein Teilnehmer vom Organisations-Team mit Begründung ausgeschlossen (siehe § 1), kann die Teilnehmergebühr nicht rückerstattet werden.
§ 2.3 Kommt es bei der laufenden Veranstaltung aus organisatorischen oder technischen Gründen zu Unterbrechungen oder Ausfällen, so kann für diesen Zeitraum kein Geld rückerstattet werden.
§ 2.4 Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, werden im Vorhinein bezahlte Teilnahmebeträge wieder rückerstattet oder je nach Wunsch die bezahlte Teilnahmegebühr auf eine andere Veranstaltung umgebucht.
Je nach der Landesgesetzgebung kann es zu unterschiedlichen Altersregelungen kommen. Die Altersregelung wird je nach Veranstaltung angepasst. Bei minderjährigen Jugendlichen kann vom Veranstalter eine Bestätigung der Erziehungsberechtigen oder auch die Angabe einer erwachsenen Aufsichtsperson verlangt werden. Zusätzlich können über das Jugendschutzgesetz hinausgehende und erweiternde Altersregelungen vom Veranstalter festgelegt werden, wenn dies der Veranstalter für notwendig erachtet.
Kommt es bei oder durch die Veranstaltung zu Personen-, Sach- oder Folgeschäden jeglicher Art, so kann der Veranstalter oder die Organisatoren nicht zur Verantwortung gezogen werden.
§ 4.1 Jeder Teilnehmer, Besucher und auch Organisator ist für seinen Besitz und seine Daten selbst verantwortlich. Es kann von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen werden.
§ 4.2 Bei minderjährigen Besuchern übernehmen der oder die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Der Genuss von Alkohol oder Nikotin ist verboten oder eingeschränkt. Das Organisations-Team nimmt sich das Recht diese Regelung je nach Veranstaltung abzuändern. Sollte keine anderslautende Angabe erfolgen, so gilt auf der Veranstaltung Alkohol- und Rauchverbot.
§ 5.1 In eigens eingerichteten Raucherzonen ist das Rauchen gestattet. Außerhalb dieser Zonen ist das Rauchen verboten.
§5.2 Im Falle eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz durch Teilnehmer oder Besucher werden die Erziehungsberechtigten informiert und evtl. der Teilnehmer oder Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen.
§5.3 Werden illegale Drogen konsumiert, wird dies ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
§ 6.1 Hackertools, Viren, Trojaner, Port- oder Netzwerkscanner oder Ähnliches, sind strengstens verboten und werden gegebenenfalls gezielt gesucht und aus dem Verkehr gezogen. Hacker und Verbreiter von Viren müssen mit rechtlichen Konsequenzen und Ausschluss von der Veranstaltung rechnen.
§ 6.2 Besitz jemand nicht lizenzierte Software oder Ähnliches, trägt er die volle Verantwortung, da das Organisations-Team nicht die Gültigkeit von Lizenzen überprüfen kann. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für die eingesetzte Software auch das Recht erworben zu haben, diese zu verwenden. Das Organisationsteam sieht sich außer Stande dafür Haftung zu übernehmen.
§ 6.3 Das Verbreiten oder Anfertigen von so genannten Raubkopien ist verboten.
§ 6.4 Dem Organisations-Team steht es zu unerwünschte Hardware, wie beispielsweise Lautsprecher, zu konfiszieren und dem Teilnehmer oder Besucher nach der Veranstaltung zurückzugeben. Aktivlautsprecher welche durch Teilnehmer betrieben werden sind auf jeder Veranstaltung explizit untersagt.
§ 6.5 Das Organisationsteam kann jederzeit den Einsatz bestimmter Softwareprodukte oder Hardware verbieten, wenn dadurch eine mögliche Gefährdung des Veranstaltungsbetriebes, eine Belästigung oder Einschränkung anderer Teilnehmer vermutet oder festgestellt wird.
§ 6.6 Dem Organisationsteams steht es frei Sicherheitsmaßnahmen oder Einschränkungen aller Teilnehmer oder einzelner Personen durchzuführen (beispielsweise: Portsperrungen, Broadcastlimits, Bandbreiten- oder Trafficlimits)
§ 6.7 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die zur Verfügung gestellte Infrastruktur nach dem „Fair-Use“ Prinzip zu nutzen. Vor allem eine Beeinträchtigung anderer Teilnehmer ist zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung einer eventuell vorhandenen Internetleitung. Hier ist die Verwendung von File- Sharing-Tools und dergleichen untersagt. Eine eventuell vorhandene Internetleitung dient der allgemeinen Information und Kommunikation, nicht allerdings dem Download großer Datenmengen. Bei Überbeanspruchung können Gegenmaßnahmen wie Verwarnung, Einschränkung oder komplette Sperre durch den Veranstalter ergriffen werden.
§ 6.8 Der zur Verfügung gestellte Stromanschluss darf nur für den eigenen PC, Monitor und zugehörige Kleinstgeräte (Joystick, Handyladegerät,...) im Rahmen des Üblichen verwendet werden. Eine Nutzung für Küchengeräte (Kochgeräte, Mikrowellen, Toaster, Wasserkocher, ...) ist ausnahmslos untersagt und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Dies gilt auch für andere Geräte, welche den Gesamtleistungsbedarf über das übliche Maß hin erhöhen.
§ 6.9 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet für die Sicherheit und Virenfreiheit seines PCs selbst Sorge zu tragen. Von Seiten des Veranstalters kann hierbei keine Einzelunterstützung geleistet werden.
Grundsätzlich stehen die speziellen Turnierregeln, die von diesem Dokument getrennt aufliegen, über den hier angegebenen allgemeinen Turnierregeln.
§ 7.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zum sportlichen Wettkampf und fairen Mitteln um den Sieg eines oder mehrerer Turniere zu erringen. Falls ein Teilnehmer im Rahmen eines Turniers zu unlauteren Mitteln wie etwa zum Einsatz von unfairen Hilfsmitteln (Cheats) greift, kann dieser mit seinem antretendem Clan vom betreffenden Turnier ausgeschlossen werden.
§ 7.2 Jeder Turnierteilnehmer hat sich aktiv an einem schnellen und reibungslosen Turnierablauf zu bemühen und festgesetzte Zeitlimits einzuhalten. Bei Nichterfüllung kann eine Disqualifikation des entsprechenden Teams oder Spielers erfolgen.
§ 7.3 Sobald die Turniere gestartet wurden, ist es nicht mehr möglich sich nachträglich für diese anzumelden.
§ 7.4 Clanmitglieder, die an einem Turnier teilnehmen, dürfen nur aus gesundheitlichen oder technischen Gründen vor jedem Turnierlauf gewechselt werden.
§ 7.5 Turniere können im Falle zu geringer Teilnahmezahlen, Undurchführbarkeit oder aus sonstigen Gründen jederzeit geändert oder abgesagt werden. Alle Angaben betreffend der Turniere sind unverbindlich, eine Änderung von Turnierregeln ist jederzeit möglich.
§ 7.6 Entscheidungen der Turnierleitung sind endgültig und können nicht beeinsprucht werden. Auch nachträglich erkannte Unrichtigkeit einer Entscheidung führt zu keinerlei Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter.
§ 7.7 Sollte ein Teilnehmer, ein an einem Turnier teilnehmendes Team oder Teile eines Teams während eines Turniers nicht anwesend sein, so kann eine Disqualifikation erfolgen. Von Seiten der Turnierleitung werden im Regelfall jeden Abend die Beginnzeiten der Turniere des Folgetages bekannt gegeben. Sollte ein Teilnehmer in der vereinbarten Zeitspanne nicht erreichbar sein so kann er aus einem Turnier ausgeschlossen werden. Insbesondere gilt dies bei Übernachtung außerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten.
Jeder Teilnehmer hat folgende Ausrüstung für die Teilnahme an einer Veranstaltung mitzubringen:
Die Benutzung von Aktivlautsprechern durch Teilnehmer ist untersagt. Wir empfehlen die Nutzung von Kopfhörern. Durch den Veranstalter kommt meist eine Soundanlage zum Einsatz welche für Durchsagen, Musik, Spielübertragung, Gewinnspiele, Sponsorenwerbung, Interviews und dergleichen genutzt wird. Der Veranstalter versucht eine möglichst gleichmäßige Beschallung der Veranstaltungsräumlichkeiten zu erreichen, dies kann allerdings nie vollständig gewährleistet werden. Auf vereinzelte Beschwerden bezüglich Lautstärke, Inhalte, Durchsagen und dergleichen kann daher keine Rücksicht genommen werden.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Videos etc., die vom Organisations-Team bei der Veranstaltung angefertigt werden, nach Belieben veröffentlicht werden können.
Alle Angaben zur Veranstaltung von Seiten des Veranstalters sind als unverbindlich zu betrachten. Der Veranstalter versucht nach bestem Wissen und Gewissen angekündigte Aktionen, technische Daten und dergleichen einzuhalten und wie angekündigt durchzuführen. Es kann dafür allerdings keine Haftung übernommen werden. Der Veranstalter ist in diesem Fall um Ersatzlösungen bemüht.
Teilnehmern oder Interessierten steht es frei, die Online-Angebote des Veranstalters zu nutzen, solange es ihnen nicht vom Veranstalter mit Begründung untersagt wird.
§ 12.1 Benutzer des Online-Angebotes anerkennen die allgemeine Netiquette. Es dürfen keine rechtswidrigen Inhalte, Inhalte die gegen die guten Sitten verstoßen, Beleidigungen dritter oder ähnliches erfolgen.
§ 12.2 Sogenanntes „Spamming“, also das Veröffentlichen einer Vielzahl von nicht inhaltsrelevanten Kommentaren oder Forumpostings ist untersagt. Eine Kontrolle der durch Teilnehmer veröffentlichten Inhalte steht dem Betreiber des Online-Angebotes frei. Jeder, der Inhalte veröffentlicht, haftet selbst für die von ihm veröffentlichten Informationen.
§ 12.3 Der Veranstalter kann keine Haftung für die Inhalte von Drittseiten, zu welchen „Links“ gesetzt sind, übernehmen. Trotz sorgfältiger Kontrolle kann keine Gewährleistung für die Inhalte von Drittseiten übernommen werden. Von Mitgliedern des Organisationsteams veröffentlichte Inhalte sind privater Natur, sofern sie nicht gesondert gekennzeichnet sind.
§ 12.4 Bei Verstoß gegen diese Regelungen betreffend des Online-Angebotes können ebenfalls Beschränkungen vorgenommen werden, welche bis zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung führen können, da im Falle von Nichteinhaltung dieser Regelungen angenommen werden kann, dass es auf der Veranstaltung ebenfalls zu Verstößen gegen dieses Regelwerk kommen würde.
§ 12.5 Änderungen in diesen Regelungen zur Nutzung des Online-Angebotes können je nach Erfordernissen jederzeit vorgenommen werden und werden nach Ankündigung der selben akzeptiert.
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner bei der Anmeldung angegebenen Daten durch den Verein LAN Entertainment Group Austria im Rahmen des Anmeldesystems zu. Mit der Anmeldung erhält der Teilnehmer auch für die Veranstaltung relevante Informationen per Email und wird zudem über Folgeveranstaltungen informiert. Dies wird vom Teilnehmer aktzeptiert. Der Erhalt von diesen Informationsschreiben kann jederzeit durch ein Schreiben an den Verein LAN Entertainment Group Austria ausgeschlossen werden.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.